Ein wenig enttäuscht zeigte sich der CDU-Landtagsabgeordnete Aloys Lenz zum Ergebnis seiner parlamentarischen Anfrage über den Stand der betrieblichen Kinderbetreuung in Hessen.
Ein wenig enttäuscht zeigte sich der CDU-Landtagsabgeordnete Aloys Lenz zum Ergebnis seiner parlamentarischen Anfrage über den Stand der betrieblichen Kinderbetreuung in Hessen.
Wie Lenz jetzt von der Staatssekretärin im Sozialministerium Petra Müller-Klepper erfahren konnte, existieren in ganz Hessen lediglich 45 Kindertageseinrichtungen bzw. 1515 Betreuungsplätze in der Trägerschaft von Wirtschaftsunternehmen. Im Gegensatz zur beeindruckenden Ausbaudynamik bei der Kinderbetreuung durch Kommunen und Kirchen seit dem Jahr 2007 ist bei den Wirtschaftsunternehmen die Steigerung trotz großzügiger Förderung durch die öffentliche Hand sehr verhalten ausgefallen.
Auch sei die Nachfrage des Bundesprogramms „Betriebliche Kinderbetreuung“ durch Unternehmen sehr ernüchternd. Bislang habe noch kein einziges Unternehmen in Hessen einen Antrag gestellt, obwohl der Bund sehr großzügig und recht unkompliziert Fördergelder bereit stellen würde, um die Schaffung von arbeitsplatznaher Kinderbetreuung zu unterstützen. „Offenbar scheint es so, dass die häufig geäußerte Feststellung, Unternehmen müssen sich zukünftig stärker anstrengen, um junge Fachkräfte an sich zu binden, zumindest im Bereich der Kinderfreundlichkeit noch recht wenig durchgeschlagen ist.“
Gerade flexible Betreuungseinrichtungen in der Nähe der Arbeitsplätze seien ein sehr großes Anliegen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Der Staat unterstützt sowohl Bau als auch Unterhalt der Einrichtungen. Neben dem Bundesprogramm gebe es zudem das Förderprogramm „Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung“ aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds. Zudem unterstütze das Land Hessen die Kinderbetreuung mit der allgemeinen Betriebskostenförderung für genehmigte Betreuungsplätze sowie aus Mitteln der U3-Förderung im Rahmen des Bambini-Knirps Programms. Hinzu kommen Mittel aus zwei Investitionsprogrammen zur Kinderbetreuungsfinanzierung im investiven Bereich. „Kinderbetreuung ist nicht allein Aufgabe des Staates. Der hohe Bedarf an flexiblen Betreuungsplätzen von U3 über den Kindergarten bis zum Hort bleibt eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe von Kommunen, Kirchen, Eltern und Unternehmen. Es muss jedem dieser Partner ein Anliegen sein, da alle eine Verantwortung für die Gesellschaft tragen“, findet Lenz.
Eine große Chance auch für kleine und mittelständische Unternehmen, Betreuungsplätze anbieten zu können, bestehe in der Möglichkeit, Kinderbetreuung auch unterhalb der Ebene einer komplett eigenen Betreuungseinrichtung zu ermöglichen. Die Unternehmen können sich an einen Träger wenden, der eine betriebseigene Kindertagesbetreuung organisiert. Zudem bestehe die Möglichkeit, dass mehrere Unternehmen in Nachbarschaft einen Förderverein gründen, der für die betrieblich unterstützte Kinderbetreuung verantwortlich ist. Oder die Unternehmen kooperieren mit bereits bestehenden Kindertageseinrichtungen, indem sie dort ein bestimmtes Platzkontingent für eigene Mitarbeiter sichern. Auch hier stehe der Staat unterstützend zur Seite. Hier gebe es speziell ein Programm zur Förderung der Beschäftigung in Hessen, so Lenz. Daraus können Investitionen mehrerer Unternehmen in eine gemeinsame Kinderbetreuungseinrichtung für Kinder von Beschäftigten finanziell gefördert werden.
„Die Unternehmen sind aufgerufen, es Heraeus und Umicore in Hanau gleich zu tun und sich ebenfalls an der Lösung der Betreuungsfrage zu beteiligen und dadurch gleichzeitig hoch attraktive Arbeitsplätze für junge Familien zu schaffen. Dies komme gerade junge Frauen bei ihrem Bemühen entgegen, Familie und Beruf unter einen Hut zu bekommen“, so Lenz. Er bedankte sich bei allen Unternehmen in Hessen, die bereits heute Betreuungsplätze zur Verfügung stellen.
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