Urteil zur Südumfliegung macht den Kommunen Mut

Politik

Dass der hessische Verwaltungsgerichtshof die Südumfliegung am Frankfurter Flughafen für rechtswidrig erklärt hat, habe ihn positiv überrascht, berichtet Erster Kreisbeigeordneter Dr. André Kavai.

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Auch wenn das Urteil keinerlei Auswirkungen auf den Fluglärm am Himmel über dem Main-Kinzig-Kreis hat, „so hat die Klage der acht Kommunen und Privatpersonen aus Hessen und Rheinland-Pfalz vor allen Dingen gezeigt, dass es sich lohnt zu kämpfen“, unterstreicht Dr. Kavai. Denn da sich die Deutsche Flugsicherung und auch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung nach außen stets allwissend und unnahbar gäben, habe das Urteil allen Landkreisen, Kommunen und auch den privaten Klägern Hoffnung gegeben, dass sich an der vielerorts unzumutbaren Situation  etwas ändere. Von dem jetzigen Urteil seien rund 150 der täglichen 700 Starts am Frankfurter Flughafen betroffen. „Es ist deutlich geworden, dass Flugrouten weder willkürlich festgelegt noch verändert werden dürfen und sorgfältig geplant werden müssen“, unterstreicht Dr. Kavai, der für den Main-Kinzig-Kreis in der Fluglärmkommission sitzt. Wann das Urteil umgesetzt werde und wie die weiteren rechtlichen Schritte des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung seien, bleibe abzuwarten, erläutert Dr. Kavai. Denn die Richter des Verwaltungsgerichtshofes hatten zwar die Südumfliegung für rechtswidrig erklärt und keine Revision zugelassen, jedoch habe das Bundesaufsichtsamt die Möglichkeit, gegen die Nicht-Zulassung der Revision vorzugehen. „Fakt ist, dass sich in den nächsten Wochen wahrscheinlich erst einmal nichts ändern wird“, sagt Kavai.

Der Erste Kreisbeigeordnete hofft nun, dass die Klage des Main-Kinzig-Kreises gegen die Absenkung der Flughöhen ebenso erfolgreich verlaufen wird. Verhandlungsbeginn für die Klage des Kreises ist am 24. September. „Zuständig wird der neunte Senat des hessischen Verwaltungsgerichtshofes sein – und damit die Richterinnen und Richter, die auch die Südumfliegung für rechtswidrig erklärt haben“, hebt Dr. Kavai hervor. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, sieht Dr. Kavai insbesondere die Deutsche Flugsicherung in der Pflicht, endlich einen Schritt auf die von unnötigem Fluglärm geplagten Bürgerinnen und Bürger zuzugehen und die zahlreichen Vorschläge zur Verminderung des Lärms konstruktiv umzusetzen. „Die Menschen protestieren seit Jahren und die Zahl der Flugbewegungen ist tendenziell rückläufig. Es muss endlich was passieren“, fordert Kavai die Flugsicherung auf, im Interesse der Bürgerinnen und Bürger tätig zu werden.


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