Steuern: Die Milchkühe werden wieder gemolken...

Politik

Wie in jedem Jahr präsentiert die Vereinigung der Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer Hanau-Land e. V. das Tableau der gemeindlichen Hebesätze zu Grund- und Gewerbesteuer für den Bereich des Altkreises Hanau und angrenzender Kommunen.

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Wie der Vorsitzende Jörg Bach mitteilt, ist die Erhöhungswelle von vorigen Jahr im laufenden Jahr noch übertroffen worden: Genau die Hälfte der nachgefragten Hebesätze sind erhöht worden - Ende noch nicht in Sicht. Dabei stoßen die Erhöhungen mittlerweile in zweierlei Weise an verfassungsmäßige Grenzen:

Wenn sich die Stadt Bruchköbel z. B. anschickt, die dritte Erhöhung in Folge vorzunehmen, wird der verfassungsmäßige Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung infrage gestellt - man muss sich fragen lassen, ob auch andere Bevölkerungsschichten außer den Grundeigentümern und den Gewerbetreibenden zu den Belastungen hinreichend herangezogen wurden? Dass nicht alle Bemühungen zu Einsparungen und Einnahmengewinnung ausgeschöpft wurden, ist auch unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, dass der Landesrechnungshof unlängst festgestellt hat, die hessischen Kommunen seien trotz eines Spitzenplatzes bei den Einnahmen chronisch defizitär, weil die Ausgaben einen absoluten bundesweiten Spitzenwert einnehmen (siehe Hanauer Anzeiger vom 28. November 2013).

Der verfassungsmäßige Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 Abs.1 GG) und die kommunale Selbstverwaltung (Art. 28 GG) werden durch das Vorgehen des Landrates als Kommunalaufsicht verletzt, welcher den Gemeinden, die nicht dem Rettungsschirm angehören (also auch kein Geld daraus erhalten haben), dieselben Vorgaben zur Genehmigung der Haushalte aufnötigt wie den Rettungsschirm-Kommunen (die allerdings Erhebliches an Geld erhalten haben). Hier werden Äpfel mit Birnen verglichen und im Nachhinein das Bemühen um solide Haushaltsführung bestraft. Auch rechtlich lässt sich diese Position nicht halten: Während sich die Schutzschirm-Kommunen durch ihre Unterschrift zur Einhaltung bestimmter Vorgaben verpflichtet haben, gibt es für die übrigen Kommunen lediglich eine verwaltungsinterne "Leitlinie" des Innenministeriums, die keine rechtliche Außenwirkung besitzt und deshalb die Kommunen nicht verpflichtet. In einem Gerichtsverfahren wäre das Verwaltungsgericht hieran nicht gebunden.

Solange es noch Gemeinden gibt, deren Hebesatz für die Grundsteuer B mit einer "2" anfängt (Altenstadt, Gründau, Limeshain und Niederdorfelden), verfängt auch nicht das Argument, dass vergleichbare Werte zu vergleichbaren Kommunen geschaffen werden müssten. Besonders bedenklich ist in diesem Zusammenhang, dass Gelnhausen und Langenselbold die "Schallgrenze" von 400 Punkten erreicht haben, womit der Hebesatz Grundsteuer B doppelt so hoch ist wie in Gründau. Gelnhausen kann noch mit einem weiteren Superlativ aufwarten: Gegenüber der letzten Erhebung wurden die beiden Grundsteuerhebesätze um satte 120 Prozentpunkte angehoben, was den höchsten absoluten Wert darstellt. Es ist erschreckend, so der Vorsitzende Jörg Bach, mit welcher Selbstverständlichkeit die Kommunen immer wieder an der Steuerschraube drehen - so als wäre es ihr eigenes Geld, das man nur anzuzapfen braucht, wenn man es benötigt. Hut ab vor Angela Merkel, die bereits vor der Wahl gesagt hat, dass es keine Steuererhöhungen geben wird!


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