Er könne daher der Feststellung des noch amtierenden hessischen Verkehrsministers Rentsch uneingeschränkt zustimmen, wonach die Airlines ihre Flugpläne und Betriebsabläufe an die strengen Nachtregelungen und deren restriktive Handhabung durch die hessische Luftaufsicht angepasst haben. Diese Zahlen belegten den Erfolg der konsequenten Linie der Landesregierung bei der Anwendung des Planfeststellungsbeschlusses, betonte Klein.
Aus der Statistik der Luftaufsicht gehe hervor, dass es im vergangenen Jahr 279 verspätete Landungen zwischen 23 und 0 Uhr (gegenüber 454 in 2012) und 282 verspätete Starts (in 2012 noch 617) gegeben habe. Auch die Zahl der von der Luftaufsicht erteilten Ausnahme-Genehmigungen für Starts nach 23 Uhr sei deutlich zurückgefahren worden, bemerkte der Abgeordnete. So wurden im Jahr 2012 noch an 71 Tagen Ausnahmegenehmigungen erteilt, während es in 2013 nur noch halb so viele, nämlich 34, waren. Es habe sich dabei auch gezeigt, dass Flugbewegungen in der Mediationsnacht sich mehr und mehr an Tagen mit extremen Wetterlagen konzentrierten, heiße es in der Mitteilung des Verkehrsministers. Beispielhafte Erwähnung fand hierbei u.a. der 13. März 2013, als heftige Schneefälle den Betrieb am Flughafen massiv beeinträchtigt hatten und Tausende Fluggäste in Frankfurt strandeten. Wegen besonderer Härte erlaubte die Luftaufsicht daher 11 Maschinen noch nach 0 Uhr den Start.
Insgesamt habe es im vergangenen Jahr nur 13 solcher Ausnahmegenehmigungen gegeben. Überdies fanden, ebenso wie auch schon in 2012, 52 Vermessungsflüge der Deutschen Flugsicherung statt. Hinzu kommen noch 75 Starts und Landungen medizinischer Hilfsflüge (in 2012 waren dies 86) sowie 11 Landungen aus meteorologischen, technischen oder sonstigen Sicherheitsgründen. In der Summe seien es also in 2013 durchschnittlich zwei Flugbewegungen zwischen 23 und 5 Uhr gewesen. Vor der Inbetriebnahme der Landebahn Nordwest waren es dagegen im Schnitt noch 50.
Resümierend stellte der CDU-Landtagsabgeordnete Hugo Klein daher fest, dass von einer „Durchlöcherung“ des Nachtflugverbots, wie allzu oft von diversen Politikern und den Fluglärm-Gegnern behauptet werde, also keinesfalls die Rede sein könne.
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