Die unmittelbar bevorstehende Änderung des Hessischen Schulgesetzes ermögliche dabei eine Lösung für die betroffenen Schüler und Eltern, die auf pragmatischem und undogma-tischem Weg den rechtlichen Anforderungen an einen umfassenden Bestandsschutz für G 8-Schüler, aber auch der gebotenen Unabhängigkeit der Entscheidungsfindung im Klassenverband gleichermaßen gerecht werde.
Als Folge der Grundsatzentscheidung von Ministerpräsident Volker Bouffier zur selbständigen Wahl der Schulgemeinden über die bevorzugte Gymnasialdauer sei bereits die Wahlfreiheit der Eltern im Rahmen einer bundesweit einzigartigen Schulvielfalt ermöglicht worden. Unterschiedliche Lerngeschwindigkeiten, Lernbedürfnisse und Leistungsanforderungen spiegeln sich dabei auch in den Wahlmöglichkeiten der Schulgemeinden über G8, G9 oder ein paralleles Angebot von G 8 oder G 9 im Rahmen des bestehenden Schulversuchs wider, betonte Klein.
Durch die rasche Umsetzung des Koalitionsvertrages werde den Schulgemeinden bereits zum kommenden Schuljahr 2014/15 überdies die Möglichkeit eingeräumt, auch die 5. und 6. Jahrgangsstufen in die Rückkehr zu G 9 einzubeziehen. Die von den Gerichten mehrfach bekräftigte Pflicht zur Wahrung des Vertrauensschutzes für G 8-Schüler sei dabei ebenfalls zu berücksichtigen. Als Voraussetzung für eine Rückkehr laufender Jahrgänge habe die Regierungskoalition daher vereinbart, dass im Rahmen einer anonymisierten Elternbefragung ein einstimmiges Votum des Klassenverbandes für G 9 erzielt oder ausreichend Stimmen für G 8 verzeichnet werden müssen, um mindestens eine G 8-Klasse fortführen zu können.
Die Landesregierung habe somit eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass sie die bildungspolitischen Herausforderungen ohne Zeitverzug und mit einer hohen Bereitschaft zu Flexibilität und Pragmatismus zu bewältigen vermag, stellte der CDU-Bildungspolitiker abschließend fest.
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