Streit über Kommunalaufsicht: Kreis oder RP die bessere Wahl?

Politik

In welchen Händen soll die Aufsicht über die Städte und Gemeinden im Main-Kinzig-Kreis liegen?

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Die CDU-Kreistagsfraktion hatte gefordert, zukünftig auch Kommunen, die nicht unter den Schutzschirm geschlüpft sind, vom Regierungspräsidium kontrollieren zu lassen, die Koalition aus SPD, Grüne und Freie Wähler wollte genau das Gegenteil. „Der Kreistag des Main-Kinzig-Kreises lehnt eine generelle Verlagerung der Kommunalaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden vom Landkreis auf die Regierungspräsidien oder das Innenministerium ab“, lautete schließlich der entscheidende Satz in dem Antrag der drei Fraktionen, der im Kreistag eine Mehrheit fand.

„Auch die Kommunen sind gefordert, ihren aktiven Teil zum Abbau der öffentlichen Defizite beizutragen“, verwies CDU-Fraktionschef Michael Reul auf ein Allzeithoch beim Kommunalen Finanzausgleich sowie steigende Steuereinnahmen und geringe Zinsbelastungen. Für einen Abbau der Defizite in den Städten und Gemeinden forderte er ausgeglichene Gebührenhaushalte in den Bereichen Wasser, Abwasser und Müll, zudem müssten die Steuerhebesätze defizitärer Kommunen zehn Prozent über dem Landesdurchschnitt liegen. Der überdurchschnittlichen Ertragsseite der hessischen Kommunen stehe eine Spitzenstellung auf der Aufwandseite gegenüber, die kommunalen Kassenkredite hätten sich seit 2007 verdoppelt.

„Das ist einer der dreistesten Anträge, die bis dato in diesem Kreistag zur Diskussion gestellt wurden“, warf Karl Netscher (SPD) der CDU-Kreistagsfraktion vor, dass sie immer mehr zum verlängerten Arm ihrer Landespartei werde. Die Abgabe der kommunalen Selbstverwaltung lehnte er ab, „weil ich ein überzeugter Kommunalpolitiker bin. Hier ist der Puls des Lebens“.  Laut Antragstext der Koalition soll nun angestrebt werden, dass auch die Kommunalaufsicht der Schutzschirmkommunen, die derzeit vom Regierungspräsidium kontrolliert werden, künftig wieder beim Kreis angesiedelt wird.

Zudem forderte der Kreistag mehrheitlich die Bundesregierung auf, das Bundesleistungsgesetz, das Kommunen künftig um fünf Milliarden Euro jährlich von der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung entlasten soll, umgehend zu verabschieden. Für die hessischen Landkreise, Städte und Gemeinden soll dies zu einer Einnahmeverbesserung in Höhe von 400 Milliarden Euro führen.


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