„Die Armut von Beschäftigten verzerrt den Arbeitsmarkt und kommt uns alle als Steuerzahler teuer zu stehen“, so der DGB Vorsitzende im Main-Kinzig-Kreis Klaus Ditzel.
Der jetzt geplante Mindestlohn von 8,50 Euro die Stunde komme nicht nur vielen Geringverdienern zu Gute, sondern entlaste zugleich auch den Haushalt des Main-Kinzig-Kreises wie auch den Bund. Im Sommer 2013 wurden im Kreis 2.108 Beschäftigte gezählt, die ergänzend Hartz-IV-Leistungen erhielten. Trotz eines sozialversicherten Jobs konnten sie von ihrer eigenen Arbeit allein nicht leben und waren ergänzend zu ihrem Lohn auf staatliche Fürsorge angewiesen. Nicht berücksichtigt ist dabei die sog. Dunkelziffer erwerbstätiger Armer, die aus Scham oder Unwissenheit auf ihnen zustehende Hartz-IV-Leistungen verzichten.
Allein für die Beschäftigten mit sozialversichertem Job im Main-Kinzig-Kreis müssen im Jahr 2012 nach DGB-Berechnungen ergänzende Hartz-IV-Leistungen von gut 16 Mio. Euro gezahlt werden. Diese Steuermittel waren notwendig, um Geringverdienern überhaupt das gesellschaftliche Existenzminimum garantieren zu können. Nach den DGB-Berechnungen entfielen davon allein auf die Mietzahlungen für Hartz IV-Beschäftigte gut 10 Mio. €, die großteils vom Main-Kinzig-Kreis finanziert werden müssen. Erwerbseinkommen wird zwar grundsätzlich auf Hartz IV angerechnet, doch vorrangig auf die vom Bund zu tragenden Regelleistungen für den Lebensunterhalt. Erst wenn der Bund für diese Leistungen nicht mehr einspringen muss, wird darüber hinausgehendes Einkommen auch auf die Mietzahlung der erwerbstätigen Aufstocker angerechnet. Der Kreis bleibt so lange in der finanziellen Verantwortung, bis Beschäftigte keine aufstockenden Fürsorgeleistungen mehr erhalten und Hartz IV überwunden werden kann.
„Gerade dort, wo Arbeitslosigkeit sowie Armut trotz Arbeit am größten sind, werden Städte und Gemeinden finanziell in besonderer Weise betroffen. Der jetzt geplante flächendeckende Mindestlohn von 8,50 €/Std. wird neben dem Bund (auch) den Main-Kinzig-Kreis bei den Hartz-IV-Ausgaben spürbar entlasten. Zudem sind deutliche Mehreinnahmen bei der Einkommenssteuer sowie den Sozialbeiträgen zu erwarten“, erklärt der stellvertretende DGB Vorsitzende Karlheinz Hofmann. Der Mindestlohn ist aus Sicht des DGB ein wichtiger Schritt auf dem Wege zu einer anständigen Bezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Der bisher vorliegende Gesetzentwurf hatte aber auch Schattenseiten. Die vorgesehenen Ausnahmen für junge Menschen und Langzeitarbeitslosen sind willkürlich und diskriminierend und Langzeitarbeitslose brauchen Förderung und Unterstützung. Sie vom Mindestlohn auszunehmen, ist stigmatisierend und bedeutet, dass sie künftig als Lohndumpingreserve ausgenutzt werden.
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