Karten mit Suchräumen für Windvorrangflächen auf Homepages

Politik

Auf dem Weg Hessens in ein neues Energiezeitalter spielt bei der Energie­versorgung durch erneuerbare Energien auch die Windkraft eine große Rolle.

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Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, bis zum Jahr 2050 die Energieversorgung Hessens zu möglichst 100 Prozent aus erneuerbaren Energien, darunter auch aus dem Betrieb von Windkraftanlagen, zu decken. Dazu sol­len Windvorrangflächen in einer Größenordnung von zwei Prozent der Landesfläche in den Regional­plänen und dem Regionalen Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Außerhalb dieser Vorranggebiete soll die Nutzung der Windenergie ausgeschlossen werden. „Die Energiewende ist nur mit aktiver Unterstützung der Kommunen möglich. Daher sollen die Vorstellungen der Städte und Gemeinden in die Konzeption einge­bunden werden“, sagen der Regierungspräsident Johannes Baron und die Erste Beigeordnete des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Birgit Simon. Als einen ersten Schritt sehen sie die im Februar erfolgte Abfrage bereits vorhandener kom­munaler Überlegungen.

Wie das Regierungspräsidium Darmstadt und der Re­gionalverband weiter mitteilen, gehen die Vorar­beiten für den sogenannten sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien des Regionalplans Südhes­sen/Regionalen Flächennutzungsplans zügig voran. So haben die Behörden kürzlich der Regionalver­sammlung Südhessen und der Verbandskammer den Ab­stands- und Ausschlusskriterienkatalog für die Er­mittlung von Suchräumen vorgelegt. Diese werden darüber voraussichtlich in ihren April-Sitzungen entscheiden. Die Karten mit den Suchräumen können ab sofort über die Homepages des Regierungspräsidiums unter www.rp-darmstadt.hessen.de und des Regionalverban­des unter www.region-frankfurt.de eingesehen wer­den

Nach den Worten des Regierungspräsidenten sollen die Vorranggebiete ei­nen Abstand von 1.000 Meter zu Siedlungen sowie zwischen 100 und 150 Meter zu Straßen, Schienen­wegen und Hochspannungsleitungen einhalten. „Die Kernzonen der UNESCO-Weltkulturerbestätten Mittel­rheintal, Grube Messel, Kloster Lorsch und des Limes sind für die Ausweisung von Vorranggebieten tabu. Ebenso wie Naturschutzgebiete, Schutz- und Bannwälder sowie Naturdenkmäler.“

Für eine wirtschaftliche Nutzung sind laut Regie­rungspräsidium und Regionalverband Bereiche mit einer Mindestwindgeschwindigkeit von mehr als 5,5 Meter pro Sekunde in 140 Meter Höhe vorgesehen. Die auf dieser Basis ermittelten Suchräume umfas­sen fast 17 Prozent des Regierungsbezirks Darmstadt beziehungsweise etwa acht Prozent des Regionalverbandes. Neun Prozent der Fläche des Re­gierungsbezirks beziehungsweise drei Prozent des Regionalverbandes sind mit einer Windgeschwindig­keit von mehr als 5,75 Meter pro Sekunde besonders „windhöffig“.

In den nächsten Monaten werden das Regierungsprä­sidium Darmstadt und der Regionalverband in enger Abstimmung geeignete Vorranggebiete für die Wind­energienutzung in diesen Suchräumen ermitteln. „Dazu sind weitere Konfliktkriterien, beispiels­weise Belange der Flugsicherung und Natura-2000-Gebiete, zu untersuchen. Die Belange des Arten­schutzes, insbesondere windkraftempfindlicher Vo­gelarten und Fledermausvorkommen, sind ebenso in den kommenden Monaten zu prüfen“, erklärt die für Umwelt und Energie zuständige Dezernentin des Regionalverbandes Simon.

Die Regionalversammlung Südhessen sowie die Verbandskammer beschließen voraussichtlich noch in diesem Jahr über die potenziellen Vorranggebiete für den Entwurf des sachlichen Teilplans Erneuerbare Energien. Im nächsten Jahr soll der Plan zur Anhörung offengelegt werden. Dann haben die Träger öffentlicher Belange wie auch alle Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu diesem Entwurf zu äußern.

 


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