Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglicht

Politik

Die CDU Main-Kinzig hebt in einer Pressemitteilung die Möglichkeiten und Chancen des neuen Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hervor, die einen Angehörigen zu Hause pflegen.

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Mit dem neuen Gesetz sei es den Beschäftigten nun möglich, in Teilzeit zu arbeiten und sich gleichzeitig um ihre pflegebedürftigen Angehörigen zu kümmern. „Im Falle einer kurzfristig auftretenden Pflegesituation ermöglicht das neue Gesetz eine zehntägige Freistellung von der Arbeit und die gleichzeitige Inanspruchnahme einer Lohnersatzleistung, die rund 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts entspricht“, erläutert der sozialpolitische Sprecher der CDU-Kreistagsfraktion Uwe Häuser. Die Bundestagsabgeordnete Dr. Katja Leikert ergänzt: „Für einen darüber hinaus gehenden Zeitraum von bis zu sechs Monaten kann sich der pflegende Arbeitnehmer von der Arbeit ohne Zahlung einer Lohnersatzleistung freistellen lassen. In dieser Zeit hat der pflegende Angehörige dann aber einen Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen, um seinen Lebensunterhalt besser bestreiten können. Dieses Darlehen muss erst nach dem Ende der Pflegezeit in Raten wieder zurückgezahlt werden“, macht Leikert die Vorzüge der Pflegezeit deutlich.

Wenn die Pflege einen Zeitraum von bis zu 24 Monaten in Anspruch nehme, könne zudem eine teilweise Freistellung von der Arbeit bei einer wöchentlichen Mindestarbeitszeit von 15 Stunden erreicht werden. Auch bei dieser Option bestünde die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines zinslosen Darlehens, um die Einkommensausfälle zu kompensieren, sowie ein besonderer Kündigungsschutz bis zum Ende der Pflegezeit.

„Mit dem Rechtsanspruch auf Arbeitsreduzierung hat die große Koalition in Berlin einen neuen Standard der Unterstützung gesetzt. Das neue Gesetz soll den Menschen die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ermöglichen und gleichzeitig auch die Beiträge für die Pflegeversicherung stabil halten. Mit der Weiterentwicklung der Pflegezeit werden die Angehörigen von Pflegebedürftigen, aber auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insgesamt, gestützt“, freuen sich Leikert und Häuser über das Ziel des Gesetzes. Wichtig sei es nun, die Regelungen und Möglichkeiten zur Familienpflegezeit bekannt zu machen, damit die von einem Pflegefall betroffenen Beschäftigten auch tatsächlich eine Entlastung erfahren.


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