„Damit können wir Planung für Windvorrangflächen einstellen“

Politik

„Damit können wir die weitere Planung für Windvorrangflächen in der Region Frankfurt/Rhein-Main faktisch einstellen“, sagt der Direktor des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain, Ludger Stüve (SPD).

Evonik

Er bezieht sich dabei auf das jüngste Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt, das jetzt den Bau von vier Windkraftanlagen in Frankfurt-Nieder-Erlenbach aufgrund von möglichen Störungen des Drehfunkfeuers der Deutschen Flugsicherung in Nidderau-Erbenstadt untersagt hat. Die Anlage ist zirka elf Kilometer von dem potenziellen Windkraftstandort entfernt. Mit der gleichen Begründung wurden von dem Gericht vor rund einem halben Jahr drei Windkraftanlagen in Frankfurt-Bergen-Enkheim abgelehnt.

„Damit greift der von der Deutschen Flugsicherung geforderte Abstand der Drehfunkfeuer zu Windkraftanlagen von 15 Kilometern. Für uns in der Region Frankfurt/Rhein-Main bedeutet das, dass nur noch rund 0,4 Prozent der Fläche für Windrotoren zur Verfügung stehen würden. Da stellt sich die Frage, ob sich der Aufwand für die nächste Offenlage überhaupt noch lohnt“, kommentiert Stüve. Zum Hintergrund: Das Land Hessen hatte einst das Ziel ausgegeben, zwei Prozent der Fläche sollten für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen. Nach dem jetzigen Verfahrensstand sind noch 0,9 Prozent im Regionalverbandsgebiet an Fläche übrig, hierbei wurde ein mit dem Land Hessen vereinbarter Abstand zu den Funkfeuern von drei Kilometern angenommen. Die nächste Offenlage zur Findung der Windvorrangflächen soll im zweiten Quartal des nächsten Jahres sein.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de