Im Januar 2012 ist das neue Kinderschutzgesetz in Kraft getreten. „Ziel des neuen Gesetzes ist es, den Kinderschutz in Deutschland wesentlich zu stärken“, erläutert Jugenddezernent Matthias Zach.
Aufgrund dieser Neuregelung bietet das Jugendamt in Zusammenarbeit mit dem Verein Zentrum für Kinder-, Jugend und Familienhilfe (ZKJF) ein Beratungsangebot für alle Berufstätigen im Main-Kinzig-Kreis an, die mit Kinder- und Jugendlichen arbeiten. Der Kreisbeigeordnete traf sich in Gelnhausen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Zentrums für Kinder-, Jugend und Familienhilfe, um sich über die ersten Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Gesetz auszutauschen.
Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Kinderschutzgesetzes ist das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, kurz KKG. Das Gesetz hat die Rahmenbedingungen für Netzwerke im Kinderschutz getroffen und bindet seit Beginn des Jahres auch die Berufsgeheimnisträger mit in die Beratung und Übermittlung von Informationen bei Gefährdungen des Kindeswohls mit ein. Berufsgeheimnisträger sind beispielsweise Ärzte oder Lehrer, die zuvor aufgrund der Ihnen auferlegten Schweigepflicht davon abgehalten wurden, entsprechende Beobachtungen weiterzugeben.
Was sich so bürokratisch anhört, erläuterten Helmut Gockert, Dagmar Berges, Vera Schleicher-Nolde, Irmgard Schell und Anne Glock näher. „Ziel des Jugendamtes ist es, in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und freien Trägern, ein möglichst breites Netzwerk der Früherkennung und Prävention zu knüpfen“, wie Jugenddezernent Matthias Zach deutlich machte. Beim Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (ZKJF) stehen Vera Schleicher-Nolde (Altkreis Hanau), Irmgard Schell (Gelnhausen) und Anne Glock (Schlüchtern) als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie sind laut Definition eine „insoweit erfahrene Fachkraft“, kurz iseF. Damit wird das bisher bestehende Beratungsangebot für Fachkräfte der Jugendhilfe nach §8a SGB VIII ergänzt. Sobald eine Erzieherin, ein Lehrer, ein Kinderarzt oder jemand anderes, der sich beruflich mit Kindern beschäftigt, einen Verdacht auf Gefährdung des Kindeswohls hegt, kann und sollte er sich bei einer der drei Mitarbeiterinnen des ZKJF melden. Gemeinsam mit der anfragenden Person schätzen Vera Schleicher-Nolde, Irmgard Schell oder Anne Glock dann anhand eines standardisierten Erhebungsbogens das Gefährdungsrisiko für das Kind oder den Jugendlichen/die Jugendliche ein. „Die Daten des Kindes und der Familie werden bei der Beratung immer pseudo-anonymisiert“, erläutert Helmut Gockert. Zudem findet neben der ersten Kontaktaufnahme oftmals noch ein weiteres Gespräch statt. Gemeinsam schätzen die Beteiligten dann das Risiko auf Kindeswohlgefährdung ab und leiten die entsprechenden Schritte ein. Ist die Gefährdung akut und nicht abwendbar, muss sofort der Weg zum Jugendamt beschritten werden.
Bevor das neue Gesetz im Januar in Kraft getreten ist, hatte Irmgard Schell in den beiden Jahren zuvor alleine 70 Fälle im Altkreis Gelnhausen, bei denen sie vornehmlich von Erzieherinnen angerufen wurde und beratend zur Seite stand. Die Beratung reicht dabei von der Einschätzung des Risikos auf Kindeswohlgefährdung bis hin zur Beratung darüber, wie Erzieherinnen ein entsprechendes Elterngespräch führen können. „Oftmals nehmen Eltern die Hilfe dann freiwillig in Anspruch“, berichtet Irmgard Schell aus ihrem Erfahrungsschatz.
Ziel der Beratungsfachkräfte ist es in den kommenden Monaten, ihre Arbeit gegenüber den Personen, die ihre Hilfe in Anspruch nehmen können, bekannt zu machen. Dazu werden in Zusammenarbeit mit der Leitstelle Kinderschutz im Jugendamt Informationsmaterialien entwickelt und Vorstellungsrunden bei einer Schulleiterdienstversammlung im Staatlichen Schulamt oder mit dem Qualitätszirkel der Kinder- und Jugendärzte im Main-Kinzig-Kreis durchgeführt.
Weitere Informationen zu diesem Thema und den Aufgaben des Zentrums für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe gibt es im Internet unter www.zkjf.de
Foto: Besuch im Zentrum für Kinder-, Jugend- und Familienhilfe in Gelnhausen (v.l.): Dagmar Berges, Matthias Zach, Vera Schleicher-Nolde, Anne Glock, Irmgard Schell und Helmut Gockert.
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