Bei einer Fahrzeugkontrolle wurde festgestellt, dass ein Insasse per Haftbefehl gesucht wurde.
Anhaltung erfolgte im Bereich der Hanauer Polizei, weshalb die hessischen Kollegen hinzugezogen wurden. Gegen die Zahlung von 1000,00 Euro und der entstandenen Auslagen konnte er die Erzwingungshaft abwenden. Nach Abwicklung aller Formalitäten wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.
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