Am Sonntagfrüh gegen 08.45 Uhr wurde in der Aschaffenburger Straße (ehemalige B8) in Kahl ein 35jähriger Pkw-Fahrer einer Verkehrskontrolle unterzogen.
Auf seinen nicht mitgeführten Führerschein angesprochen, gab der Mann zunächst an, diesen verloren und dies auch bereits bei der Polizei in Aschaffenburg angezeigt zu haben. Da er dies aber nicht weiter belegen konnte, erregte dies das Misstrauen der Beamten.
Und siehe da, weitere Recherchen ergaben, dass der Führerschein keineswegs verloren wurde, sondern dem 35jährigen nach zwei Trunkenheitsfahrten die Fahrerlaubnis vielmehr endgültig entzogen und die Wiedererteilung mit einer Sperrfrist belegt worden war. Er sieht nun einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis entgegen. Sein Pkw blieb an Ort und Stelle stehen.
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