Eine Anzeige kommt auf einen 20 jährigen zu, welcher sich in Kahl unberechtigt zu einem nicht gemieteten Kellerraum seines 79 jährigen Vermieters Zugang verschaffte und dort von einer Steckdose Strom abzapfte.
Eine Anzeige kommt auf einen 20 jährigen zu, welcher sich in Kahl unberechtigt zu einem nicht gemieteten Kellerraum seines 79 jährigen Vermieters Zugang verschaffte und dort von einer Steckdose Strom abzapfte.
Der dadurch entstandene Schaden beläuft sich auf ca. 50 Euro.
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