Dabei wurde festgestellt, dass der 38-jährige Fahrer trotz eines bestehenden, rechtskräftigen Fahrverbots mit seinem Pkw unterwegs war. Den Führerschein hatte er bisher noch nicht abgegeben, obwohl ihm das Fahrverbot sehr wohl bekannt war.
Da der Mann sehr uneinsichtig war und gegenüber der Streife äußerte, auch weiterhin zu fahren, wurde der BMW auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg beschlagnahmt.
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