Der Fahrer stand nämlich augenscheinlich unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln und zeigte drogentypische Ausfallerscheinungen. Ein durchgeführter Urintest bestätigte den Verdacht der kontrollierenden Beamten.
Des Weiteren wurde festgestellt, dass der Mann nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis war. Da für den von ihm geführten Pkw kein gültiger Versicherungsschutz bestand, wurde dieser vor Ort entstempelt und der Mann zur obligatorischen Blutentnahme zur Dienststelle verbracht. Zu allem Überfluss stellte sich bei einer eingehenden Überprüfung seiner Person heraus, dass der Mann noch mit zwei Haftbefehlen gesucht wurde. Da er die erforderlichen Geldbeträge nicht bezahlen konnte, endete der Abend nicht mehr in Freiheit, sondern in einer Vollzugsanstalt.
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