Die Unfallflucht stellte sich allerdings nach Begutachtung des Fahrzeuges aufgrund des Schadensbildes als selbst verursachter Schaden heraus. Als die 62jährige Fahrzeugführerin vom Parkplatz der Dienststelle in Alzenaufahren wollte, wählte sie hierbei nicht die Parkplatzausfahrt, sondern einen vor dem Gebäude verlaufenden Fußweg.
Dabei fuhr sie mit ihrem Fahrzeug gegen eine vor der Dienststelle aufgestellte Kunstskulptur, welche erst kürzlich (ebenfalls nach einem Verkehrsunfall) wieder instand gesetzt worden war. Es entstand ein Sachschaden von mehreren hundert Euro.
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