Und der Argwohn war berechtigt: Die auf den Plan gerufenen Ordnungshüter konnten zwei Nidderauer im Alter von 22 und 23 Jahren antreffen, auf die die angegebenen Beschreibungen passten. Der ältere der beiden Männer holte schließlich ein Softair-Gewehr aus einem Versteck hervor und händigte dieses den Beamten aus. Er räumte des Weiteren ein, den Winchester-Nachbau zuvor auch bei sich getragen zu haben. Dem 23-Jährigen droht nun ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetzt. Die Polizei weist daraufhin, dass auch zur Faschingszeit das Waffenrecht uneingeschränkt gültig ist und derartige "Vorkommnisse" selbst ohne böse Absichten zu Missverständnissen und gefährlichen Situationen führen können.
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