Im Rahmen einer Personenkontrolle konnte am Donnerstagnachmittag gegen 14:15 Uhr bei einem 15-Jährigen ein verbotenes Springmesser aufgefunden werden.
Im Rahmen einer Personenkontrolle konnte am Donnerstagnachmittag gegen 14:15 Uhr bei einem 15-Jährigen ein verbotenes Springmesser aufgefunden werden.
Der Jugendliche wurde im Bereich des Bahnhofes in Kahl einer Personenkontrolle unterzogen. Dabei kam bei dem 15-Jährigen ein verbotenes Springmesser zum Vorschein.
Da dies eine Straftat nach dem Waffengesetz darstellt, wurde das Springmesser sichergestellt und der 15-Jährige musste die Polizeibeamten zur Dienststelle begleiten, wo er im Beisein seiner Mutter vernommen wurde. Nach der Vernehmung konnte der Jugendliche zusammen mit seiner Mutter den Nachhauseweg antreten.
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