Kahl: Körperverletzung am Campingplatz

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Am Samstagnachmittag, gegen 15:40 Uhr kam es am Campingplatz Kahl zu einer tätlichen Auseinandersetzung bei der zwei Personen leicht verletzt wurden.



Einer Gruppe von 3 männlichen Jugendlichen war aufgrund der Zugangsbeschränkungen zum Badesee der Zutritt zum Gelände verweigert worden. Daraufhin versuchten die drei Burschen im Alter von 15, 16 und 17 Jahren über die Terrasse der am Campingplatz gelegenen Gaststätte auf das Badeseegelände zu gelangen. Dies wurde durch Personal der Gaststätte verhindert und die Burschen zum Verlassen der Gaststätte aufgefordert. Beim Verlassen des Gebäudes kam es schließlich zu Handgreiflichkeiten mit einem 48jährigen Angestellten der Gaststätte, nachdem sich zuvor der 15jährige Rädelsführer der Jugendlichen sehr aggressiv und verbal ausfällig gezeigt hatte. Im Verlaufe der Auseinandersetzung wurde der Gaststättenangestellte in den Finger gebissen und geschlagen.

Für die drei aus Hessen angereisten Jugendlichen ist die Badesaison am Badesee Kahl beendet, da ihnen ein Hausverbot für den Rest der Saison ausgesprochen wurde. Zudem erwartet sie nun ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung.


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