Die Radfahrerin verlor aus bislang unbekannter Ursache die Kontrolle über ihr Fahrrad und stürzte. Hierbei erlitt sie eine Kopfverletzung und wurde mit dem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen.
Immer wieder muss die Polizei feststellen, dass es noch keine Selbstverständlichkeit ist, dass Radfahrer im eigenen Interesse freiwillig einen Helm tragen. Auch in diesem Fall trug die Verletzte keinen Schutzhelm, dieser hätte evtl. Schlimmeres verhindert. Es entstand augenscheinlich kein Sachschaden.
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