Einer Streife der Polizeiinspektion Alzenau fiel das Fahrzeug auf, welches am Sonntagabend ziellos auf dem Parkplatz der Drogerie bewegt wurde. Bei der Kontrolle konnte festgestellt werden, dass die Fahrerin noch keinen Führerschein besaß.
Da es sich bei dem Parkplatz um kein vollständig abgesperrtes Privatgelände handelt und somit jederzeit auch andere Verkehrsteilnehmer auf den Parkplatz hätten kommen können, sind Fahrübungen auf solchen Großparkplätzen nicht zulässig. Gegen beide wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, bzw. wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.
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