Nach telefonischer Mitteilung über Arbeiten mit Asbestplatten werden bei einem 50-jährigen Mann aus der Goethestraße in Karlstein umweltrechtliche Verstöße geprüft.
Arbeiten mit Asbest unterliegen strengen Vorschriften und können als Ordnungswidrigkeiten aber auch als Straftaten geahndet werden.
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