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In privaten Feuerstätten darf aber nur naturbelassenes unbehandeltes Holz verfeuert werden - zudem ist die Feuerstätte dauerhaft zu beaufsichtigen.

Den 34jährigen Verantwortlichen erwartet jetzt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Verstößen gegen die Verordnung zum Verhüten von Bränden, die Bundesimmissionsschutzverordnung sowie das Kreislaufwirtschaftsgesetz.


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