Obwohl beide einen Schutzhelm trugen, gaben sie an, nicht mit dem Roller gefahren zu sein. Da beide Jugendliche im Alter von 15 und 16 Jahren sichtlich unter Alkoholeinfluss standen, wurde der Zündschlüssel des Motorrollers sichergestellt und die Weiterfahrt unterbunden.

Beide Jugendliche wurden an die Erziehungsberechtigten übergeben.


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