Verkehrsbedingt mußte sie an einer Kreuzung, an der „rechts vor links“ gilt, anhalten.  Nachdem sie den vorfahrtsberechtigen Fahrzeugverkehr passieren ließ, fuhr sie in die Kreuzung ein. Hierbei erschrak offenbar die von links kommende 81-jährige Fahrradfahrerin und kam zum Sturz.

Ein Zusammenstoß konnte nicht festgestellt werden. Die Fahrradfahrerin wollte sich selbständig in ärztliche Behandlung begeben, sodaß derzeit über Verletzungen nichts bekannt ist.


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