Hierbei stellten sie fest, dass das Fahrzeug ohne Versicherungskennzeichen bzw. -schutz und einem Promillewert von über 1,9 Promille geführt wurde.

Die Weiterfahrt wurde unterbunden und den Fahrer erwartet nun eine Anzeige gemäß dem Pflichtversicherungsgesetz und wegen Trunkenheit im Verkehr. 


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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