Am Dienstag gegen 23.45 Uhr kontrollierte eine Streife der Alzenauer Polizei einen Rollerfahrer auf der B 8.
Dabei konnte der 35-jährige Fahrer nur eine Mofa-Prüfbescheinigung vorweisen. Da er zum Führen des Rollers allerdings eine Fahrerlaubnis der Klasse M gebraucht hätte, muss er nun mit einer Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis rechnen.
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