Im Zuge einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung wurde am Sonntagmorgen bei einem 18-jährigen Mann ein Schlagring aufgefunden.
Im Zuge einer richterlich angeordneten Wohnungsdurchsuchung wurde am Sonntagmorgen bei einem 18-jährigen Mann ein Schlagring aufgefunden.
Der verbotene Gegenstand wurde sichergestellt. Der junge Mann hat sich nun wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz zu verantworten.
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