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Der 39-Jährige übergab den Ordnungshütern einen ausländischen Führerschein. Bei der Überprüfung des Führerscheines vor Ort ergaben sich erste Zweifel an der Echtheit des Dokumentes, weshalb der Fahrzeugführer die Beamten auf die Dienststelle begleiten musste.

Hier erfolgte sodann eine Dokumentenprüfung. Bei dieser bestätigte sich der Verdacht der Totalfälschung des Führerscheines. Im Anschluss erfolgte die erkennungsdienstliche Behandlung des 39-Jährigen. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen ist der Hanauer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis, weswegen gegen ihn nun wegen des Verdachts der Urkundenfälschung sowie des Verdachts des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt wird.

 


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