Ein 67jähriger aus Kahl erwarb über ein Internetauktionshaus ein Bild.
Da dies nach seiner Ansicht nicht der Artikelbeschreibung entsprach, forderte er beim genutzten Onlinezahlsystem den Kaufpreis zurück.
Dieser wurde auch erstattet, der 67jährige schickte das Bild aber trotzdem nicht zurück.
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