Erpressung im Internet: Polizei warnt vor "Sextortion"

Blaulicht
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Ein 18-Jähriger aus dem Kreis Offenbach wurde am Montag während eines Videochats, bei dem er sich über eine App zum Teil nackt zeigte durch seinen Chatpartner ohne Zustimmung aufgenommen. Anschließend forderte sein Gegenüber 2.800 Euro von dem jungen Mann und drohte, bei nicht Bezahlung, die Aufnahmen zu veröffentlichen.



Der Betrag sollte über ein Geldtransferinstitut überwiesen werden. Das Opfer reagierte genau richtig, ging nicht auf die Erpressung ein und erstattete bei der Polizei Strafanzeige.

Wie der Geschädigte, werden immer wieder Menschen Opfer der Erpressungsmethode namens "Sextortion". Der Begriff "Sextortion" setzt sich aus den englischen Wörtern Sex und Extortion - Erpressung - zusammen. Bei Sextortion lernt der Betroffene zunächst eine fremde Person über ein soziales Netzwerk kennen. Der Betroffene und die fremde Person kommunizieren miteinander. Mit dem Ziel, das potentielle Opfer dazu zu überreden, sich vor seiner Webcam auszuziehen und sexuelle Handlungen an sich selbst vorzunehmen, lenken die Täter die Kommunikation schnell auf eine Video-Telefonie um. Dabei zeichnen sie diese sexuellen Handlungen auf und drohen im Anschluss daran, dieses Video oder Bild im Internet zu veröffentlichen, falls der geforderte Geldbetrag nicht gezahlt würde.

Bei einer anderen Variante von Sextortion verschicken die Täter an ihre Opfer per E-Mail ein Erpresserschreiben, in dem sie behaupten, von ihrem Opfer kompromittierende Sexvideos aufgenommen zu haben, um dann Geldbeträge zu fordern, damit diese dann nicht veröffentlicht werden. Häufig werden derartige E-Mails massenweise ohne konkretes Ziel als Spam-Mails verschickt.

Das Phänomen "Sextortion" betrifft mehrheitlich zwar Männer, aber auch Frauen können davon betroffen sein. Meistens sind die Drahtzieher in Banden organisiert, operieren vom Ausland aus oder nutzen sogenannte Bots, um ihre Erpresserschreiben per Mail zu verteilen. Aus einem harmlosen Flirt wird eine handfeste Erpressung.

Deshalb rät die Polizei:

- Nehmen Sie keine Freundschaftsanfragen von fremden Personen an.
- Prüfen Sie regelmäßig Ihre Account- und Privatsphäre-Einstellungen.
- Seien Sie zurückhaltend mit der Veröffentlichung persönlicher Daten wie Anschrift, Geburtsdatum oder Arbeitgeber.
- Stimmen Sie nicht vorschnell einem Videochat zu.
- Im Zweifel: Decken Sie die Chatkamera zunächst ab, um lediglich verbal zu kommunizieren und das Geschehen zu beobachten.
- Stimmen Sie keinen Entblößungen oder intimen Handlungen in Videochats zu, wenn Sie die Person erst seit kurzem kennen.
- Halten Sie Betriebs- sowie Virenschutzsysteme auf Ihren online-genutzten Endgeräten wie Smartphone, Laptop, Tablet oder Computer immer auf dem aktuellen Stand, um sich vor Schadsoftware, sogenannter Malware, zu schützen. Es gibt Malware, die Ihre Webcam problemlos aktiviert und Sie damit jederzeit filmen kann, ohne dass Sie es bemerken.
- Überweisen Sie kein Geld. Die Erpressung hört nach der Zahlung meist nicht auf.
- Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
- Kontaktieren Sie den Betreiber der Seite und veranlassen Sie, dass das Bildmaterial gelöscht wird. Nicht angemessene Inhalte kann man dem Seitenbetreiber über eigens hierfür eingerichtete Buttons melden.
- Brechen Sie den Kontakt zu der anonymen Person sofort ab, reagieren Sie nicht auf Nachrichten.
- Sichern Sie die Chatverläufe und Nachrichten mittels Screenshot.


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