Die Wirtschaftspläne der Jahre 2012 und 2013 der Industrie- und Handelskammer (IHK) Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern sind rechtmäßig.
Das hat am Donnerstag das Verwaltungsgericht in Frankfurt entschieden. Seitens des Gerichts wurde aber der Wirtschaftsplan 2016 beanstandet.
Es könnte sein, dass es diesbezüglich zu einem Berufungsverfahren kommen wird. Über diesen Schritt kann erst nach Vorliegen des schriftlichen Urteils entschieden werden.
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