Kurzzeitkennzeichen für Fahrzeuge im Karneval

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Auch im Jahr 2019 besteht wieder die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zur Nutzung von sogenannten Kurzzeitkennzeichen für Schauwagen bei Faschingsumzügen zu beantragen.



Die Anträge müssen aber möglichst zeitnah gestellt werden. Anträge, die erst kurz vor den Faschingsumzügen eingehen, können unter Umständen nicht mehr genehmigt werden. Für weitere Details und Informationen können sich Karnevalisten und Vereine unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an die Zulassungsbehörde des Main-Kinzig-Kreises wenden.

Hier die wichtigsten Punkte, die zu beachten sind:
1. Sollen Kurzzeitkennzeichen an Mottowagen bei Faschingsumzügen genutzt werden, kann eine Ausnahmegenehmigung bei der Zulassungsbehörde beantragt werden.
2. Dazu ist zwingend ein sog. Brauchtums-Gutachten durch eine Prüforganisation zu erstellen. Hinweise und Informationen dazu finden sich auf der Homepage des Kreises 2. www.mkk.de im Bereich der Zulassungsbehörde (Brauchtumsfahrzeuge).
3. Die Zulassungsbehörde benötigt einen zeitlichen Vorlauf. Mit einer sehr kurzfristigen Bearbeitung kann nicht gerechnet werden. Anträge sollten also umgehend gestellt werden.
4. Eine Nutzung von roten 06er-Händlerkennzeichen ist nicht zulässig. In diesem Fall drohen der Einzug dieser Kennzeichen und ein Ermittlungsverfahren.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de