Dienstag: Fünf neue Coronavirus-Fälle im MKK

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Die Zahl der Corona-Infektionen ist am Dienstag um weitere fünf Personen gestiegen. Die Betroffenen kommen aus Sinntal, Schöneck, Maintal, Bad Soden-Salmünster und Bad Orb. Damit sind für den Main-Kinzig-Kreis jetzt 85 positive Fälle registriert. Das Gesundheitsamt rechnet aber, dass zum Ende dieser Woche die ersten Fälle ohne die Gefahr einer Ansteckung bereits wieder aus der häuslichen Absonderung entlassen werden können.



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Auch der Main-Kinzig-Kreis und seine Städte und Gemeinden schließen sich den dringenden Empfehlungen in Bezug auf das Einkaufsverhalten an. „Auch in den Geschäften gelten die strengen Auflagen zum Kontaktverbot sowie die Begrenzungen der übermäßigen Vorratshaltung“, erklären Landrat Thorsten Stolz, Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler und Kreisbeigeordneter Winfried Ottmann im Anschluss an eine Telefonkonferenz mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern.

„Hamsterkäufe sind keine Lösung, genauso wenig wie dichtgedrängte Schlangen vor Einkaufsmärkten oder an den Kassen“, so die gemeinsame Position. Viele Geschäfte im Einzelhandel haben in den vergangenen Tagen auch bereits reagiert. Sie haben Wartebereiche an den Kassen mit Abstandshinweisen gekennzeichnet, lassen nur noch eine geringe Anzahl an Kundinnen und Kunden zur gleichen Zeit in ihren Markt und schützen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise hinter Plexiglasscheiben oder durch andere wirksamen Schutzmaßnahmen, wie Handschuhe.

Daher wendet sich die Kreisspitze insbesondere an uneinsichtige Zeitgenossen, ihr Verhalten ebenfalls anzupassen. „Ignoranz und Egoismus sind in der aktuellen Situation völlig fehl am Platz und werden nicht hingenommen“, machen Thorsten Stolz, Susanne Simmler und Winfried Ottmann deutlich. Der Einzelhandel habe hier in weiten Teilen auch ohne weitere Anordnung vorbildlich agiert und klare Orientierungshilfen für die Kundinnen und Kunden platziert. Im Austausch mit den Bürgermeisterinnen und Bürgern habe man sich darauf verständigt, keine neue Verordnung zu erlassen, sondern sinnvolle Empfehlungen zu formulieren

Als Leitlinie gilt die Abstandsregel von mindestens 1,5 Meter für den Innenraum von Märkten, genauso wie für Warteschlangen. Die Anzahl der Personen, die sich zeitgleich im Verkaufsraum aufhalten, sollte der Fläche in einem angemessenen Rahmen angepasst sein. Als Orientierung kann mit maximal einem Kunden je angefangenen 20 Quadratmeter gerechnet werden, für kleinere Geschäfte auch etwas weniger. Zudem sollten Waren generell nur noch in haushaltsüblichen Mengen ausgegeben werden.


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