Allen am Coronavirus Erkrankten habe der Main-Kinzig-Kreis vorsorglich häusliche Isolierung angeordnet, sofern sie nicht aufgrund ihres Gesundheitszustandes in ein Krankenhaus eingewiesen werden mussten. Auch für die Kontaktpersonen hätten die entsprechenden strengen Vorkehrungen gegelten.
"Für die tatsächlich Infizierten müssen die Erkältungssymptome über einen längeren Zeitraum komplett abgeklungen sein und das Gesundheitsamt muss eine fachliche Einschätzung abgegeben haben, bevor sie wieder all ihren normalen Tätigkeiten uneingeschränkt nachgehen können. Wer von den Kontaktpersonen keinerlei Erkältungssymptome entwickelt hatte, durfte nach Ablauf der 14 Tage nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt die Absonderung ebenfalls beenden. Dieses Verfahren basiert auf den bundesweit angewandten „Kriterien zur Entlassung aus der häuslichen Isolierung“, wie sie vom Robert-Koch-Institut und der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden für die Corona-Pandemie festgelegt wurden. Eine Ansteckungsgefahr geht von den weiteren zehn Genesenen nicht mehr aus", so die Kreispressestelle.
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