Sie wollte mit ihrem Antrag erreichen, dass die ab dem 18. Mai 2020 beabsichtigte Beendigung der vorübergehenden Aufhebung der Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen in Hessen vorläufig außer Vollzug gesetzt wird.
Zur Begründung ihres Antrags berief sie sich auf Belange des Infektions- und des Gesundheitsschutzes, die in Zeiten der Corona-Pandemie nicht hinreichend gewährleistet seien. Ein Entscheidung des Verwaltungsgerichts war nach Rückzug des Eilantrages nicht mehr notwendig.
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