Montag: 137 neue Corona-Fälle, erweiterte Maskenpflicht und noch weniger Kontakte

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Wie bereits angekündigt, hat der Main-Kinzig-Kreis weitere Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus auf den Weg gebracht. Die Auflagen und Einschränkungen dienen vorrangig dem Ziel, die Kontakte und damit die Übertragungswege weiter zu reduzieren. Derzeit liegt die Infektionsrate im Main-Kinzig-Kreis auf einem anhaltend hohen Niveau mit erneut zusätzlichen 137 laborbestätigten Fällen am Montag.



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Der Sieben-Tage-Wert (Inzidenz) liegt nach Berechnung des Gesundheitsamtes nun bei 113,6. In der Konsequenz gelten ab Dienstag (27.10.) weitergehende Vorschriften, die in einer neuen Allgemeinverfügung auch verbindlich angeordnet wurden. „Wir orientieren uns dabei an den Entscheidungen, die bereits in benachbarten Landkreisen und in der Stadt Frankfurt getroffen wurden“, erläutern Landrat Thorsten Stolz (SPD) und Erste Kreisbeigeordnete Susanne Simmler (SPD). Die gemeinsamen Anstrengungen dienen immer noch dem Ziel, die Trendwende bei den Infektionszahlen zu erreichen. „Im Sinne der gesamten Bevölkerung gibt es zu diesem Vorgehen keine Alternative“, betonen Thorsten Stolz und Susanne Simmler ein weiteres Mal. Sonst sei vermutlich ein erneuter umfassender Stillstand des öffentlichen Lebens und weiter Teile der Wirtschaft unvermeidlich. Zudem werde das Gesundheitssystem dann in allen Bereichen an seine Grenzen stoßen mit vermutlich schwerwiegenden Folgen.

Mit den jetzt zusätzlich beschlossenen Vorkehrungen soll diese Situation aber noch abgewendet werden. So gilt ab Dienstag unter anderem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch im Auto verpflichtend, wenn darin Menschen aus unterschiedlichen Haushalten sitzen, das gilt auch für Taxi-und Krankenfahrten. Diese „Maskenpflicht“ wird auch verbindlich vorgeschrieben bei religiösen Zusammenkünften, Trauerfeiern und Bestattungen. Auch für Grundschul- und Hortkinder gilt diese Vorschrift bei der Nachmittagsbetreuung, wenn sich dort die Gruppen mischen. Vor diesem Hintergrund verweist der Main-Kinzig-Kreis darauf, dass Kinnvisiere ausdrücklich nicht als Mund-Nasen-Bedeckung anzusehen sind und nicht als Alternative zu der definierten Mund-Nasen-Bedeckung gelten können. Die Verwendung von Gesichtsvisieren („Face Shield“) bietet nach infektiologischen Gesichtspunkten keinen ausreichenden Schutz und wird nicht empfohlen.

Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb gilt jetzt die Einschränkung, dass Zuschauer sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen nicht gestattet sind. Davon ausgenommen sind Begleitpersonen der Sportlerinnen und Sportler. Umkleide- und Duschräume dürfen nicht genutzt werden. In Schwimmbädern ist die Besucherzahl so zu begrenzen, dass jeder Person mindestens fünf Quadratmeter zur Verfügung stehen. Das Abstandsgebot von anderthalb Metern ist einzuhalten.

Für organisierte Veranstaltungen gelten weiterhin die Obergrenzen von 100 Personen im Freien sowie 50 Personen in geschlossenen Räumen. Sonst sind private Treffen nur bis maximal fünf Personen oder in Gaststätten und im Freien auch von Mitgliedern zweier Hausstände zulässig. Für den häuslichen Bereich wir diese Obergrenze dringend empfohlen.

Seit Beginn der Pandemie haben sich 2276 Menschen aus dem Main-Kinzig-Kreis nachweislich mit dem SarsCoV-2-Virus infiziert. Es gibt 873 „aktive“ Fälle, 1348 Menschen haben die akute Infektion (+23) überstanden. Im Zusammenhang mit Covid-19 sind im Main-Kinzig-Kreis 55 Menschen gestorben. Stationär behandelt werden 24 Menschen aus dem Main-Kinzig-Kreis. Die 137 von den Neuinfektionen betroffenen Personen wohnen in: Hanau (44), Maintal (24), Erlensee (10), Bad Soden-Salmünster (7), Schlüchtern (7), Gründau (5), Schöneck (5), Linsengericht (4), Gelnhausen (4), Bruchköbel (4) Nidderau (4), Rodenbach (3), Freigericht (3), Langenselbold (2), Hasselroth (2), Hammersbach (2), Neuberg, Wächtersbach, Biebergemünd, Niederdorfelden, Ronneburg, Bad Orb und Großkrotzenburg.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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