Sonntag: Inzidenzwerte im MKK, Corona-Fälle an fünf Schulen

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Die Inzidenz für den Main-Kinzig-Kreis liegt am Sonntag bei 96,4. Bestätigt sich dieser Trend mit Werten unter 100 an weiteren vier Werktagen hintereinander, rutscht der MKK in die Stufe 1 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes unterhalb der Bundes-Notbremse. Aktuelle Zahlen zur Situation in den Krankenhäusern in Hanau, Gelnhausen und Schlüchtern gibt es wieder am Montag.



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Außerdem wurden fünf Coronavirus-Fälle registriert, von denen folgende Schulen betroffen sind: in Bad Orb die Martinusschule, in Gelnhausen die Beruflichen Schulen und das Grimmelshausen Gymnasium, in Hasselroth die Hasselbachschule und in Freigericht die Kopernikusschule.

Aktuelle Corona-Regeln für den Main-Kinzig-Kreis

Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen: Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur zwischen Personen eines Haustandes mit einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand möglich (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt, auch vollständig Geimpfte und Genesene im Sinne der COVID-19 Schutzmaßnahmen Ausnahmeverordnung werden nicht mitgerechnet) - Treffen mit mehr Menschen dagegen nicht.

Ausgangsbeschränkungen: Kein Verlassen des häuslichen Bereichs (inklusive privatem Grundstück) zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Ausnahmen bei triftigen Gründen, u.a.: Weg zur Arbeit, medizinischer Notfall, Mandatsausübung, Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren ("Gassi gehen"). Bis 24 Uhr ist es möglich, alleine draußen zu joggen oder spazierenzugehen (jedoch kein Sport auf Sportanlagen).

ÖPNV: Bei der Nutzung besteht die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar).

Öffnungen von Geschäften: Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. In allen Fällen bleiben die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung. Insbesondere ist beim Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs eine begrenzte Kundenzahl erlaubt (richtet sich nach Größe des Geschäfts).

"Click & Meet": In allen weiteren Geschäften ist in der Stufe 100 Einkaufen mit Termin und einem aktuellen negativen Testergebnis weiterhin möglich. Geimpfte und Genesene müssen keinen Test durchführen, aber einen Nachweis über die vollständige Impfung bzw. Genesung vorlegen. Ebenso bleibt der Dienstleistungsbereich, soweit nicht ausdrücklich genannt, offen, beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches. Baumärkte sind im Geltungsbereich der Bundesnotbremse geschlossen.

Körpernahe Dienstleistungen: Körpernahe Dienstleistungen sind nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken und nur mit FFP 2 Maske zulässig. Kosmetik- und Tattoostudios müssen schließen, ebenso Fitnessstudios und Solarien.

Ausnahmen: Dienstleistungen, die medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken dienen. Friseurbesuch und Fußpflege mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test (Ausnahme Geimpfte und Genesene, die entsprechende Nachweise vorlegen müssen) und mit Maske (FFP2).

Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten: Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Abholung- und Lieferdienste sind weiterhin möglich. Der Abverkauf zum Mitnehmen ist zwischen 22 Uhr und 5 Uhr untersagt. Ausnahme: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten können mit aktuellem negativen Test besucht werden. Berufssportler sowie Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiterhin trainieren und auch Wettkämpfe austragen - ohne Zuschauer und unter Beachtung von Schutz- und Hygienekonzepten. Für alle anderen gilt: Ausübung kontaktlosen Individualsports ist alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich. Ausnahme: Kinder unter 14 Jahren können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen. Geimpfte und Genesene werden nicht mitgerechnet.

Schulen: Schulen gehen in den Wechselunterricht. Ohnehin gilt die Testpflicht für die Präsenztage.

Außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung: Außerschulische Einrichtungen der Erwachsenenbildung gehen in den Wechselunterricht.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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