Corona-Patienten können sich jetzt selbst aus Quarantäne freitesten

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Im Zuge der sich verschärfenden Coronalage ist in den vergangenen Wochen auch das Arbeitsaufkommen im Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr rasant angestiegen und es kann nicht mehr jeder Betroffene telefonisch kontaktiert werden (wir berichteten). Der Fokus liegt vorrangig auf der Bearbeitung von Fällen innerhalb vulnerabler Gruppen. „Wir bieten daher den Bürgerinnen und Bürgern an, genauso ihre Freitestungen selbst zu organisieren, sofern rechtlich möglich“, sagt die Ärztin Sakire Caglayan aus dem Sachgebiet Hygiene und Umweltmedizin.



Eine mit dem Coronavirus infizierte Person muss demnach nicht darauf warten, dass das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr einen Test veranlasst. Bei der Freitestung muss eine zugelassene Teststelle nach der Coronavirus-Testverordnung den Test vornehmen, ein Selbsttest kommt nicht in Frage.

Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, muss 14 Tage in Quarantäne, seine Haushaltsmitglieder und Kontaktpersonen für zehn Tage. Es sei denn, die Haushaltsmitglieder sind geimpft oder genesen und haben keine für das Coronavirus typische Symptome. Die hessische Coronavirus-Schutzverordnung sieht für bestimmte symptomfreie Personengruppen vor, dass sie mit einem negativen Corona-Test früher aus der Quarantäne entlassen werden können. Die möglichen Zeiträume sind im Paragraph 7 der Verordnung aufgeführt und werden den Betroffenen im Absonderungsschreiben vom Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr mitgeteilt. „Eine Freitestung kann natürlich nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass die Personen keine Krankheitssymptome haben“, betont Sakire Caglayan. Weiterhin ist laut Coronavirus-Schutzverordnung jede Person innerhalb von 14 Tagen nach dem positiven Testergebnis verpflichtet, sich beim Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr zu melden, wenn während der Quarantäne Symptome wie Fieber, trockener Husten oder Verlust des Geschmacks- oder Geruchssinns auftreten.

Weitere Informationen zum Coronavirus und zur Freitestung sind im CoroNetz auf der Kreis-Homepage unter www.mkk.de zu finden.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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