Sonntag: Inzidenzwerte im MKK und Hospitalisierungsinzidenz

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Der Inzidenzwert im Main-Kinzig-Kreis ist am Samstag auf 239,5 gesunken. Der durch das RKI ausgewiesene Hospitalisierungsinzidenz-Tageswert für Hessen liegt aktuell bei 3,91 pro 100.000 Einwohner*innen (19.12.2021). Eine Woche zuvor betrug der Wert 4,4 pro 100.000. Nach der IVENA Sonderlage waren am 18.12.2021 um 11:00 Uhr 319 Betten auf hessischen Intensivstationen mit Patient*innen mit einer COVID-19-Erkrankung belegt.



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Bei 288 wurde eine SARS-CoV-2 Infektion bestätigt, bei 31 besteht der Verdacht. Vor einer Woche waren es 323 Patient*innen, die auf hessischen Intensivstationen gepflegt werden mussten. Nach der IVENA Sonderlage waren am 18.12.2021 um 11:00 Uhr 814 Betten auf hessischen Normalstationen mit Patient*innen mit einer COVID-19-Erkrankung belegt. Bei 692 wurde eine SARS-CoV-2 Infektion bestätigt, bei 122 besteht der Verdacht. Vor einer Woche lag die Zahl der Hospitalisierten bei 844.

64,3 Prozent der auf hessischen Intensivstationen behandelten Patient*innen mit COVID-19 sind nicht vollständig geimpft (ungeimpft oder teilgeimpft), während 30 Prozent vollständig geimpft sind. Bei 5,7 Prozent ist der Impfstatus unbekannt.

Gegenwärtig sind 69,1 Prozent der hessischen Bevölkerung vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft (RKI Impfquotenmonitoring, Stand: 18.12.2021). Wenn nur die aktuell impffähigen Altersgruppen berücksichtigt werden (12+), beträgt der vollimmunisierte Anteil 77,9 Prozent. 3.4. Status der hessischen Regionen in Bezug auf die Hotspot-Regelung Sobald die Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt, greifen vor Ort ab dem nächsten Tag zusätzliche sogenannte Hotspot-Regelungen.

Nach fünf Tagen unterhalb der 350er-Marke verlässt die betroffene Region diese Regelungsstufe wieder. Die Zuordnung am Berichtstag bezieht sich also immer auf die registrierten Inzidenzen der davorliegenden drei oder fünf Tage. Die Details – auch zu den denn greifenden verschärfenden Maßnahmen – sind in §27 der Coronavirus-Schutzverordnung niedergelegt.

Folgende Kreise und Städte fallen derzeit unter die Hotspot-Regelung:
-

Folgende Kreise und Städte kommen morgen neu hinzu:
Stadt Offenbach

Folgende Städte und Kreise verlassen die Regelungsstufe morgen:
-


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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