Ab sofort: 3G-Regel in Kreisverwaltung und Außenstellen

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In sämtlichen öffentlichen Verwaltungsbereichen des Main-Kinzig-Kreises, vom Main-Kinzig-Forum über seine Außenstellen bis hin zu den Servicestellen wird aufgrund der derzeitigen Coronalage die 3G-Regel eingeführt. Wer eine Serviceleistung in Anspruch nehmen möchte, muss somit entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Ein Antigen-Schnelltest darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein.



Entsprechende Nachweise sowie ein gültiges Ausweisdokument sind bei einem Besuch mitzubringen beziehungsweise bereitzuhalten. Die Nachweise werden am Eingang überprüft. Die Regelung gilt ab Montag, 3. Januar, ohne Ausnahme. Schon jetzt bittet der Main-Kinzig-Kreis alle Besucherinnen und Besucher, mit Rücksicht auf die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die weiteren Gäste bei Betreten der Verwaltungsstellen auf die Einhaltung der 3G-Regel zu achten.

 


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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