Gesundheitsamt: Bei positivem PCR-Test online melden

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Wer bei einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet worden ist, erhält von den auswertenden Laboren ein entsprechendes Hinweis-Dokument – den Laborbefund. Dieser, in Verbindung mit dem Personalausweis, dient nach Ende der häuslichen Isolierung als Genesenennachweis. Darauf weist das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr hin. Bisher hatte der Main-Kinzig-Kreis als zusätzliche Hilfe einen separaten Nachweis an infizierte Bürgerinnen und Bürger des Kreises verschickt.



Nachdem es ebenso wie beim digitalen Impfnachweis mittlerweile sehr leicht und etabliert ist, sich in Apotheken und in Hausarztpraxen einen Genesenennachweis ausstellen zu lassen, ist dieses Angebot des Kreises jedoch nicht länger notwendig.

Als Genesene gelten Personen, die in den vergangenen sechs Monaten eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben und das mit einem positiven PCR-Test nachweisen können. Ein einfacher Schnelltest oder ein Antikörpertest reichen nicht aus. Der Main-Kinzig-Kreis weist deshalb erneut darauf hin, dass der Laborbefund aufgehoben werden muss. Nur auf dieser Grundlage kann in Apotheken und Praxen ein Genesenennachweis ausgestellt werden.

Der Laborbefund selbst ist als Nachweis für eine überstandene Covid-19-Erkrankung gesetzlich anerkannt und kann auch als solcher verwendet werden, ganz ohne zusätzliches medizinisches Zertifikat. Er kann in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache verfasst sein und sowohl digital als auch in Papierform vorliegen. Um als genesen zu gelten, muss die Testung mindestens 28 Tage her sein und darf maximal sechs Monate zurückliegen.

Der Landkreis erinnert aktuell nochmals an das Vorgehen, das für nachweislich Infizierte gilt. Wer die Nachricht über einen positiven PCR-Test erhalten hat, soll laut Main-Kinzig-Kreis drei Schritte unmittelbar befolgen:

1. Isolieren: häuslich isolieren und die Kontakte zu anderen Menschen so weit wie möglich reduzieren;
2. Informieren: selbstständig die Kontaktpersonen informieren, mit denen die infizierte Person in den vergangenen Tagen privat und beruflich nahen Kontakt hatte, damit diese ebenfalls rasch Schutzvorkehrungen treffen können und sich regelmäßig testen;
3. Internet: den Main-Kinzig-Kreis digital informieren über ein leicht erreichbares Formular auf der Internetseite (3. www.mkk.de).

Gerade der dritte Schritt ist aus Sicht von Gesundheitsdezernentin Susanne Simmler (SPD) wichtig. „Wir haben im Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr die Kontaktpersonennachverfolgung zu einem guten Teil digitalisiert. Das hilft uns dabei, größere Ausbrüche in Unternehmen oder im Umfeld sensibler Einrichtungen früher zu erkennen und weitergehende Maßnahmen einzuleiten. Vor allem hilft es aber auch, so schnell wie irgend möglich zu sein. Das setzt voraus, dass die Betroffenen schnell und zuverlässig ihre Eingaben zu sich und ihren Kontaktpersonen machen“, so Simmler. Das Formular ist auf der Kreishomepage zu erreichen: im CoroNetz unter Corona-Tests oder über einen direkten Link auf der Startseite.

Der Arbeitsaufwand ist für das Amt für Gesundheit und Gefahrenabwehr ungebrochen hoch und steigt derzeit noch an. Die Kreisspitze hatte in dieser Woche daher allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ihren Dank ausgesprochen, die über die Feiertage weiterhin Dienst getan und die Corona-Fallbearbeitung fortgesetzt haben. Ebenso sei die kreiseigene Impfkampagne zwischen den Jahren weitergegangen und laufe schon in dieser ersten Januarwoche wieder im siebentägigen Normalbetrieb. „Die Frauen und Männer im Main-Kinzig-Forum und in den Impfstellen hätten sich wie viele andere Bürgerinnen und Bürger im Kreis natürlich lange, geruhsame Urlaube verdient. Wir rechnen es ihnen hoch an, dass für sie aber die Pandemiebewältigung höchste Priorität hat und sie die Servicestellen besetzen“, erklärt Susanne Simmler.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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