Auch bei der aktuellen Omikronwelle setzen die Gerichte alle Anstrengungen darauf, ihre Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. "Der Rechtsstaat verträgt keinen Lockdown. Viele Verfahren dulden keinen Aufschub. Die Gerichte bleiben daher auch weiter für Verhandlungen und andere notwendige Vorsprachen offen. Zur Erhöhung des Sicherheitsstandards gilt aber ab dieser Woche in Hessen eine FFP2-Maskenpflicht beim Betreten der Gerichtsgebäude. OP-Masken genügen also nicht mehr", so Prof. Dr. Roman Poseck, Präsident des Oberlandesgerichts Frankfurt.
Ab sofort: FFP2-Maskenpflicht in Gerichtsgebäuden
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