Kreisverwaltung: Zutritt nur noch mit 3G und FFP2-Maske

Service
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Der Main-Kinzig-Kreis macht erneut darauf aufmerksam, dass seit Jahresbeginn in der Kreisverwaltung sowie in allen Außen- und Servicestellen die 3G-Regel sowie die FFP2-Maskenpflicht gelten. In den Verwaltungsgebäuden dürfen sich also nur Personen bewegen, die entweder geimpft, genesen oder aktuell getestet sind und zudem eine FFP2-Maske tragen.



Die persönliche Vorsprache ist nur mit Terminvereinbarung möglich. Diese Regelungen sollen den Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus sowohl für die Mitarbeitenden als auch die Besucherinnen und Besucher erhöhen. Eine FFP2-Maskenpflicht gilt auch in den Dein-Pflaster-Impfstellen im Main-Kinzig-Kreis.

 


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2