Der Main-Kinzig-Kreis macht erneut darauf aufmerksam, dass seit Jahresbeginn in der Kreisverwaltung sowie in allen Außen- und Servicestellen die 3G-Regel sowie die FFP2-Maskenpflicht gelten. In den Verwaltungsgebäuden dürfen sich also nur Personen bewegen, die entweder geimpft, genesen oder aktuell getestet sind und zudem eine FFP2-Maske tragen.
Kreisverwaltung: Zutritt nur noch mit 3G und FFP2-Maske
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