Sie galt in sogenannten ornithologischen Risikogebieten. Zudem waren seit Januar verstärkte Sicherheitsvorkehrungen für Züchterinnen und Züchter zu treffen, die nun ebenfalls wieder gelockert sind. 

In Hessen hat es in den vergangenen Wochen keinen Nachweis des Geflügelpesterregers mehr bei Wildvögeln gegeben. Daher hat das zuständige Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz um Amtsleiter Dr. Stefan Rockett nach einer Risikobewertung die Aufhebung der Allgemeinverfügung angeordnet. Der Veterinäramtsleiter ruft parallel zu den Erleichterungen jedoch alle Geflügelhalterinnen und -halter im Kreis auf, weiterhin möglichst jeglichen direkten und indirekten Kontakt von gehaltenem Geflügel zu Wildvögeln zu vermeiden. Alle Tierhalter stünden in der Verantwortung, ihren Tierbestand bestmöglich zu schützen.

Fragen zur Geflügelpest beantworten die Mitarbeiter des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz telefonisch unter 06051 8515510 sowie per Email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


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