Visualisierung von 22 Windkraftanlagen mit Blick über Bieber

Visualisierung von Windkraftanlagen im Vorranggebiet 2-304 mit Blick über Biebergemünd – Bieber (Quelle BI).

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Die gut besuchte Jahreshauptversammlung der Bürgerinitiative „Windkraft im Spessart – In Einklang mit Mensch und Natur e.V.“ (JHV) fand vor kurzem im Dorfgemeinschaftshaus in Biebergemünd-Breitenborn statt. Der Vorsitzende Dr. Berthold Andres begrüßte alle Mitglieder und stellte die Beschlussfähigkeit der Versammlung fest. Nach Entlastung des gesamten Vorstands erfolgten turnusmäßig Neuwahlen des Vorstands. Einstimmig wurde der bisherige Vorstand wieder gewählt und der Vorstand um einen weiteren Beisitzer vergrößert.



Berthold Andres berichtete über wichtige Ereignisse des vergangenen Jahres: "Das Klageverfahren der BI gegen den Genehmigungsbescheid des Regierungspräsidiums Darmstadt für sechs Windkraftanlagen am Rosskopf in Flörsbachtal zieht sich weiter in die Länge und geht demnächst ins fünfte Jahr. Für die BI ist nicht nachvollziehbar, dass 200 m hohe Windkraftanlagen mitten im Wald gebaut und jahrelang betrieben werden können, obwohl über anhängende Klagen noch nicht entschieden wurde. Ein Schwerpunkt der Arbeit im vergangenen Jahr war wiederum die Beteiligung der BI als anerkannter Naturschutz- und Umweltverbandverband am BfN (Bundesamt für Naturschutz) Schutzprojekt für die Mopsfledermaus. In Zusammenarbeit mit dem hessischen Projektleiter ITN (Institut für Tierökologie) wurde in 2021 eine groß angelegte Untersuchung des Schwerpunktvorkommens der streng geschützten Mopsfledermaus im Hessischen Spessart durchgeführt, die erneut die hohe Bedeutung des hiesigen Vorkommens dieser Fledermausart zeigte. Als Ergebnisse des Projekts werden unter anderem für den Gerichtswald Linsengericht Maßnahmenvorschläge zum Schutz der Mopsfledermaus erarbeitet, die als Nebeneffekt die Artenvielfalt im Gerichtswald insgesamt verbessern sollen. Die Vorschläge werden durch den Projektleiter ITN in der nächsten Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Linsengericht vorgestellt.
Das Negativbeispiel Gründau zeigt, dass sauberes Trinkwasser auch im Main-Kinzig-Kreis keine Selbstverständlichkeit mehr ist. Vorstand Hans Dickert stellte deshalb ein Gutachten zur möglichen Gefährdung des Trinkwassers durch die Windkraftvorrangfläche 2-304 nördlich von Bieber vor. Insgesamt liegen im Einzugsgebiet dieser Vorrangfläche acht Quellen, die für die Trinkwasserversorgung von großer Bedeutung sind. Das Gutachten hat mögliche Zusammenhänge zwischen dem notwendigen Schutz von Trinkwasser und dem Bau und Betrieb von Windkraftanlagen in diesem Bereich beurteilt. Aus fachlicher Sicht besteht im Schadensfall ein nicht kalkulierbares Risiko einer möglichen Kontamination des Grundwassers. Je nach Lage einer möglichen Windkraftanlagen-Baustelle könnten einige Wasserschutzgebiete und deren Gewinnungsanlagen von massiven Verunreinigungen betroffen sein. Da in den letzten Jahren bereits erhebliche Schwierigkeiten bei der Wasserversorgung in Biebergemünd aufgetreten sind, wurde in der JHV beschlossen eine mögliche Gefährdung des Trinkwassers mit den Verantwortlichen der Gemeinde Biebergemünd nochmals zu thematisieren. Gleiches gilt auch für die Stadt Frankfurt, die ebenfalls große Mengen an Trinkwasser aus diesen Quellen bezieht."

Für diese Vorrangfläche habe der Vorstand auch eine kürzlich erstellte Visualisierung von 22 Windkraftanlagen mit Blick über Bieber vorgestellt. "Einige Anlagen könnten in einem Bereich der Vorrangfläche 2-304 stehen, der eigentlich im gültigen Flächennutzungsplan Windkraft der Gemeinde Biebergemünd durch den geringen Abstand zu Bieber für den Bau von Windkraftanlagen ausgeschlossen war. Gerade die hohe optische Bedrängung durch die Anlagen in der ersten Reihe zeigt, wie wichtig für uns Bieberer eine Verteidigung des eigenen Flächennutzungsplans gewesen wäre. Leider wurde ein entsprechender Antrag der FWG für einen Einspruch gegen den Regionalplan TPEE durch die Mehrheit von CDU und SPD mit für uns nicht nachvollziehbaren Argumenten verhindert“, fasste BI Vorstand Hans Dickert sein Bedauern über die damalige Fehlentscheidung der Gemeindevertretung zusammen und hofft auf eine aktivere Unterstützung der Betroffenen in der Zukunft.

Zum Abschluss der Versammlung wurde ein Film über das BfN Schutzprojekt Mopsfledermaus gezeigt, der über die Homepage www.mopsfledermaus.de des Projekts öffentlich zugänglich ist. "Der Film gibt einen guten Überblick über die Gefährdung der Mopsfledermaus und ist zugleich ein eindringlicher Appell für notwendige Schutzmaßnahmen", dankte am Ende eines informativen und erfolgreichen Abends der Vorsitzende Dr. Berthold Andres den Mitgliedern für ihre zuverlässige Hilfe und Unterstützung.

Anmerkungen der Bürgerinitiative zur Visualisierung: "Visualisierungen von Windkraftanlagen geben immer wieder Anlass zu Diskussionen. Insbesondere führen die bisher häufig verwendeten Panoramaaufnahmen zu einer eklatanten Verfälschung der dargestellten Größenverhältnisse zwischen Windkraftanlagen und Umgebung. Im März 2021 wurde deshalb von der FAW (Fachagentur Wind) ein Leitfaden für die Erstellung von Visualisierungen von Windkraftanlagen in der Landschaft veröffentlicht. Dieser Leitfaden gibt vor, dass mit der Fotografie für eine Visualisierung die Größenverhältnisse der Umgebung entsprechend der menschlichen Wahrnehmung abgebildet werden sollen. Für die Aufnahme der Fotografie, die als Basis für die vorliegende Visualisierung dient, wurde deshalb von der BI ein Objektiv eingesetzt, das den entsprechenden Anforderungen des Leitfadens der FAW entspricht (Normalobjektiv mit ca. 50 mm Brennweite bei Verwendung eines Vollformatsensors) und damit ein realistisches Bild der Größenverhältnisse ermöglicht."

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Visualisierung von Windkraftanlagen im Vorranggebiet 2-304 mit Blick über Biebergemünd – Bieber (Quelle BI).


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