Das sind die Regeln für das Silvester-Feuerwerk

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Trotz aller Appelle zum Verzicht, wird an Silvester wieder vielerorts geböllert werden. Die Sehnsucht nach einem Jahreswechsel mit Feuerwerk ist bei vielen doch zu groß und auch die Tradition spielt vermutlich eine große Rolle. Damit es bei dem bunten, lautstarken Spektakel um Mitternacht sicher zugeht, wachte das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt über den Verkauf der Pyrotechnik.



Die Landesbehörde kontrollierte die Lagerung und den Verkauf von Raketen, Böllern und Co. Die Kontrollen fanden schon im Vorfeld bei den Händlern statt. Hierbei legten die Fachleute besonderes Augenmerk auf eine sichere Lagerung: Werden die vorgegebenen Mengen eingehalten? Gibt es im Verkaufsraum Feuerlöscher und geeignete Fluchtwege? Befinden sich möglicherweise andere brennbare Gegenstände in unmittelbarer Nähe zum Verkaufsbereich der Feuerwerksartikel?

Alle im Einzelhandel angebotenen Artikel müssen mit ‚CE‘ gekennzeichnet sein, was ausdrückt, dass diese nach EU-Standards hergestellt wurden. Werden Verstöße in Verkaufsstellen festgestellt, geht das RP gegen die Händler mit Bußgeldern und gegebenenfalls Strafverfahren vor. Böller, Raketen und Feuerwerksboxen (sog. Kategorie 2) dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Dies wird von den Ordnungsämtern kontrolliert.

Der unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern führt bei aller Freude über die bunten Knalleffekte leider jedes Jahr aufs Neue zu schweren Unfällen – mit teils irreparablen Schäden an Händen und im Gesicht - besonders gefährdet sind das Gehör und die Augen. Die wichtigsten Verhaltensregeln beim Abbrennen von Silvester-Feuerwerk lauten daher:

  • Lassen Sie Feuerwerkskörper nicht unbeaufsichtigt, lesen Sie vorher die Hinweise auf der Verpackung und halten Sie nach dem Anzünden genug Sicherheitsabstand ein!
  • Tragen Sie beim Böllern eng anliegende Kleidung und zünden Sie Raketen nicht aus lose herumstehenden Flaschen. Haben Sie brennbares Material in der Nähe im Auge!
  • Zündet ein Feuerwerkskörper nicht, sollte mindestens 30 Sekunden in ausreichender Entfernung gewartet werden. Und: Solche Fehlzünder nicht nochmal anzünden!

Hanaus Stadtrat Thomas Morlock (FDP) appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger der Umwelt, ihren Mitmenschen und auch lärmempfindlichen Tieren zuliebe freiwillig auf Feuerwerk - insbesondere auf lautes Feuerwerk - zu verzichten. "In diesen Jahr ist es sinnvoller denn je, statt für Feuerwerk zu kaufen, das Geld lieber für Menschen zu spenden, denen es nicht so gut geht und die dringend Unterstützung benötigen. Die Tafel in Hanau oder auch internationale Hilfsorganisationen könnten das Geld gut gebrauchen, dass an diesem Abend in Form von Feuerwerkskörpern verballert wird! Damit ließe sich viel Gutes in Hanau und der Welt tun!"  Auch weist Morlock auf die durch das Feuerwerk entstehenden Umweltschäden durch Feinstaub und Müll hin. Für alle, die trotzdem nicht aufs Böllern verzichten wollen gelten die Hinweise des Ordnungsamts der Stadt Hanau, dass das Abbrennen der Raketen, Heuler, Vulkane und anderen Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt ist. Neben der zeitlichen Beschränkung regelt der Paragraph 23, Absatz 1, der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz auch, dass in bestimmten Bereichen des Stadtgebiets kein Feuerwerk gezündet werden darf. Dazu gehören die Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen. Seit einigen Jahren ist darüber hinaus das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen - beispielsweise Fachwerkhäuser -  ebenfalls verboten. Das gilt insbesondere in allen Altstadtbereichen. Das Ordnungsamt der Stadt Hanau weist zudem darauf hin, dass Reste des abgebrannten Feuerwerks im öffentlichen Straßenraum von den Verursachern zu beseitigen sind.

Auch das Ordnungsamt der Barbarossastadt Gelnhausen weist darauf hin, dass aufgrund der Ergänzung in § 23 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, sowie Reet- und Fachwerkhäusern verboten ist. Die Änderung ist seit 1.10.2009 in Kraft und bundesweit gültig. Die Stadt Gelnhausen legt einen Mindestabstand von 200 Metern zu diesen Gebäuden fest – das gilt sowohl für die Kernstadt als auch für die Stadtteile, in denen Fachwerkhäuser stehen. Gleichzeitig machen wir darauf aufmerksam, dass es ebenfalls landesweit verboten ist, Himmelslaternen -Lampions mit einer Flamme- aufsteigen zu lassen.

Das Ordnungsamt der Stadt Wächtersbach weist darauf hin, dass gemäß der Vorgaben des Sprengstoffgesetztes, das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern aus Gründen des Brandschutzes generell verboten ist. Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche entsprechend geahndet werden kann. Da sich in unserer Altstadt fast ausschließlich Fachwerkhäuser befinden, gilt - dem Gesetz folgend - das besagte Abbrennverbot in dem gesamten Bereich der Altstadt, beginnend ab der Straße Untertor, Bachstraße, Obertor, Schwarzgasse, Hippegasse, Schlossstraße, Schloss, Kirchgasse, Marktplatz und Brunnenplatz.


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