Corona-Testzentren im MKK bald alle geschlossen

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Ab dem 1. Februar 2023 wird es wesentlich weniger Möglichkeiten geben, sich im Main-Kinzig-Kreis auf eine Corona-Infektion testen zu lassen. Die von den Kreisverbänden des Deutschen Roten Kreuzes betriebenen Teststellen schließen allesamt am 31. Januar, darunter fällt unter anderem das zu Corona-Hochzeiten sehr stark frequentiertes Testzentrum am Freibad Langenselbold. Das Kreisgesundheitsamt verweist für zukünftige Testungen auf die Testmöglichkeiten bei Hausärzten.



„Der große Andrang an den Corona-Testzentren ist vorbei, was natürlich mit der allgemeinen Gesetzeslage zu tun hat – zum einen mit den weitgehend entfallenen Zutrittsbeschränkungen, zum anderen mit der Vergütung bzw. den anfallenden Kosten für Tests. Doch schon im Winter 2021/22 ließ sich anhand der Test-Zahlen und Positivmeldungen erkennen, dass sich immer mehr Menschen an ihre örtlichen Arztpraxen gewandt haben, um ihre Symptome abklären und einen PCR-Test machen zu lassen“, heißt es in einer Stellungnahme aus der Kreisverwaltung.

Wer einen Coronatest benötigt und im Umkreis eine entsprechende Adresse sucht, soll sich zunächst einmal an seine Hausarztpraxis wenden. Die meisten Hausärztinnen und Hausärzte würden kurzfristig anlassbezogene Tests anbieten. Außerdem verweist die Kreisverwaltung auf die Möglichkeit, seinen Heimatort auf der zentralen Seite des Landes Hessen einzugeben: www.corona-test-hessen.de. „Wer ein wenig mobil ist, findet dort noch eine Reihe von Testzentren“, so das Kreisgesundheitsamt.

Vermutlich aber nicht mehr lange: Die Voraussetzungen für die Leistungserbringung nach der Coronavirus-Testverordnung enden zum 1. März. Die Bürgertestung nach §4a TestV wird somit beendet, und das wird sich wahrscheinlich sehr rasch auch auf die Versorgungsdichte an Testzentren in der Region auswirken. „Die Verantwortung geht dann an die Bürgerinnen und Bürger über, die sich im Bedarfsfall vor allem – oder irgendwann: ausschließlich – an ihre Hausarztpraxen werden wenden müssen“, heißt es aus der Kreisverwaltung abschließend.


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