Zweimal Larven in Wildschweinfleisch bei Trichinenschau entdeckt

Unser Bild entstand im Labor des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises und zeigt die Larven, die zur Untersuchung ins Landesamt geschickt worden sind.

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Anlässlich von zwei Funden bei der Trichinenschau von Wildschweinfleisch macht das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz darauf aufmerksam, warum diese Untersuchungen rechtlich verpflichtend sind.



Dadurch werden schwere gesundheitliche Schädigungen vermieden, die durch den Verzehr von Fleisch entstehen können, das von Trichinen befallen ist. Trichinen sind Rundwürmer, die in allen Arten von Säugetieren und Vögeln vorkommen können. In Deutschland sind dies vor allem Schweine und Wildschweine, aber auch Pferde, Füchse und Marderhunde. Daher wurde bereits 1866 in Preußen zum Schutz der Verbraucher die Untersuchung von Fleisch verpflichtend, in dem Trichinen enthalten sein können. Diese Regelung gilt bis heute und ist mittlerweile über europäisches Recht geregelt.

Durch die sogenannte Trichinenschau sind Infektionen bei Menschen selten geworden. Trichinen können zu diversen Erkrankungssymptomen führen wie Durchfall, hohes Fieber und neurologische Symptome bis hin zu Kreislaufversagen, Blutvergiftung, Krampfanfällen und Koma. Wenn Menschen sich über den Verzehr von rohem oder nicht ausreichend erhitztem Fleisch (mindestens 70 Grad Celsius) infizieren und erkranken, muss dies gemeldet werden.

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz hat kürzlich im hauseigenen Labor gleich zwei verdächtige Larven in Fleischproben gefunden und wegen ihrer hohen Ähnlichkeit zu Trichinen alle dazugehörenden Wildkörper für den Verzehr gesperrt. Die Proben wurden zur Abklärung an das zuständige Landeslabor und eine der beiden weiter bis zum Bundesinstitut für Risikobewertung geschickt. Solche Funde sind äußerst selten. Im Main-Kinzig-Kreis gab es zuletzt 2014 einen solchen Verdacht auf Trichinenbefall.

Für einen der beiden Fälle konnte der Verdacht auf Trichinenbefall letzten Endes nicht sicher ausgeschlossen werden. Wegen des Restrisikos entschied das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes, dass alle 13 betroffenen Wildschweinkörper über die Tierkörperbeseitigung entsorgt werden müssen. Entwarnung gab es hingegen für den Verzehr von neun weiteren  Wildschweinkörpern.  Diese wurden für den Verzehr freigegeben mit der Vorgabe, das Fleisch gut durchzuerhitzen. Bei diesem Larvenfund handelte es sich nach Angaben des Landeslabors um eine sogenannte Erdnematode, also einen Fadenwurm, die wahrscheinlich über eine Verunreinigung, etwa über erdbehaftete Borsten, in die untersuchte Probe gelangt war.

trichinlarven az

Unser Bild entstand im Labor des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Main-Kinzig-Kreises und zeigt die Larven, die zur Untersuchung ins Landesamt geschickt worden sind.


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